Westfalia Bildungszentrum e.V ist ein lizensiertes telc- Prüfungszentrum und führt telc- Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch.
Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn das telc-Anmeldeformular ausgefüllt, die Prüfungsgebühren bezahlt wurden und das Westfalia Bildungszentrum die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.
Durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags verliert der Prüfungsteilnehmer sein Widerrufsrecht. Nachdem sich der Prüfungsteilnehmer zur Prüfung angemeldet hat, erhält er unmittelbar nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail.
Der genaue Zeitpunkt, der Prüfungsort etc. werden vom Prüfungszentrum per E-Mail zugeschickt.
Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Prüfungsformular angegebene E-Mail Adresse regelmäßig zu prüfen. Sollte der Kunde drei Tage vor Prüfungstermin keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten haben, ist der Kunde verpflichtet, sich
an das Prüfungszentrum zu wenden. Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung, wenn keine E-Mail-Benachrichtigung vorliegt.
ebenso wie die telc-Prüfungsordnung. Die aktuellen AGB sowie die Prüfungsordnung können auf der Homepage von telc gGmbH eingesehen werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Prüfungsteilnehmer rechtzeitig zur Prüfung erscheint und einen gültigen Ausweis mit Lichtbild vorlegen kann.
Die Verwendung von elektronischen Geräten, Wörterbüchern oder anderen Hilfsmitteln oder Ressourcen während der telc-Prüfung ist, ausdrücklich untersagt. Man darf bei der Prüfung keine Fotos oder Kopien erstellen, keine unerlaubten Hilfsmittel einsetzten und nicht erlaubte persönliche Gegenstände (z.B. Handy, Smartwatch, Wörterbuch, Jacken, Mäntel, Taschen Portemonnaie etc.) vor der Prüfung abgeben. Bitte um entsprechende Kleidung.
Umbuchung des Prüfungstermins (bis 21 Kalendertage vor dem Prüfungstermin): Eine einmalige Umbuchung einer Prüfung auf einer späteren Prüfung ist erstattet, es entstehen 50,00 € Umbuchungsgebühren
Rücktritt bis Anmeldeschluss (21 Kalendertage vor dem Prüfungstermin):
50,00 € Bearbeitungsgebühr
Rücktritt innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem Prüfungstermin: Nach Anmeldeschluss ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht mehr möglich.
Die Prüfung muss in voller Höhe bezahlt werden.
Rücktritt am Prüfungstermin: Am Prüfungstag ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht mehr möglich. Die Prüfung muss in voller Höhe bezahlt werden.
Rücktritt im Krankheitsfall: Ein erstattungsfähiger Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist nur bei einer Erkrankung des Teilnehmers (§ 626 Abs. I BGB) möglich. Eine Erkrankung des Teilnehmers stellt dann einen Rücktrittsgrund dar, wenn die Erkrankung die Prüfungsdurchführung zum vereinbarten Prüfungszeitraum unmöglich macht. Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird das Durchführungsentgelt zurückerstattet. Die Erkrankung muss der Schule vor Beginn der Prüfung bereits mitgeteilt worden sein, um eine Erstattung zu erhalten. Es fällt in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an. Die Erkrankung muss der Schule durch ein gültiges ärztliches Attest unmittelbar noch am Prüfungstag bzw. unverzüglich am nächsten Werktag eingereicht werden.
Mit dem an der Bestellfrist des Prüfungsanbieters orientierten Einkauf der Prüfung beim Prüfungsanbieter entfällt das Widerrufsrecht.