AGB telc Prüfungen Akademie Westfalia

Westfalia Bildungszentrum e.V ist ein lizensiertes telc- Prüfungszentrum und führt telc- Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch.

Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn das telc-Anmeldeformular ausgefüllt, die Prüfungsgebühren bezahlt wurden und das Westfalia Bildungszentrum die Anmeldung schriftlich bestätigt hat.

Durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags verliert der Prüfungsteilnehmer sein Widerrufsrecht. Nachdem sich der Prüfungsteilnehmer zur Prüfung angemeldet hat, erhält er unmittelbar nach der Anmeldung eine Anmeldebestätigung per E-Mail.

Der genaue Zeitpunkt, der Prüfungsort etc. werden vom Prüfungszentrum per E-Mail zugeschickt.

Der Kunde ist verpflichtet, die auf dem Prüfungsformular angegebene E-Mail Adresse regelmäßig zu prüfen. Sollte der Kunde drei Tage vor Prüfungstermin keine E-Mail-Benachrichtigung erhalten haben, ist der Kunde verpflichtet, sich
an das Prüfungszentrum zu wenden. Das Prüfungszentrum übernimmt keine Haftung, wenn keine E-Mail-Benachrichtigung vorliegt.

  • Für die telc-Prüfung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von telc gGmbH,

 ebenso wie die telc-Prüfungsordnung. Die aktuellen AGB sowie die Prüfungsordnung können auf der Homepage von telc gGmbH eingesehen werden. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur möglich, wenn der Prüfungsteilnehmer rechtzeitig zur Prüfung erscheint und einen gültigen Ausweis mit Lichtbild vorlegen kann.

Die Verwendung von elektronischen Geräten, Wörterbüchern oder anderen Hilfsmitteln oder Ressourcen während der telc-Prüfung ist, ausdrücklich untersagt. Man darf bei der Prüfung keine Fotos oder Kopien erstellen, keine unerlaubten Hilfsmittel einsetzten und nicht erlaubte persönliche Gegenstände (z.B. Handy, Smartwatch, Wörterbuch, Jacken, Mäntel, Taschen Portemonnaie etc.) vor der Prüfung abgeben. Bitte um entsprechende Kleidung. 

  • Wer bei der Prüfung täuscht oder zu täuschen versucht, unerlaubte Hilfsmittel verwendet oder anderen gewährt, wird sofort von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die Prüfungsleistungen nicht bewertet. Es besteht dann auch kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfungsgebühren. 
  • Die telc-Zertifikate bzw. telc-Ergebnisbögen werden etwa vier bis sechs Wochen nach der Prüfung im Prüfungszentrum eingehen. Der Prüfungsteilnehmer wird umgehend per E-Mail oder Telefon darüber informiert und kann sein Zertifikat persönlich abholen. Zudem hat der Teilnehmer die Möglichkeit einer postalischen Zusendung des Zertifikats durch das Prüfungszentrum.  
  • Westfalia Bildungszentrum übernimmt keine Haftung für fehlerhaft ausgestellte Zertifikate, z.B bei Rechtschreibfehlern bei der Namensschreibung.
  • Ist der Prüfungsteilnehmer beim Prüfungsstart nicht anwesend, trifft verspätet ein oder kann ein gültiges Identifikationsdokument nicht vorlegen, wird er von der Prüfung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Prüfungsentgelts findet nicht statt.
  • Ein erstattungsfähiger Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist nur bei einer Erkrankung des Teilnehmers möglich. Das Prüfungsentgelt wird ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests zurückerstattet. Es fällt in diesem Fall ein Stornoentgelt von 50,00 € an. Die Erkrankung muss dem Prüfungszentrum Westfalia Bildungszentrum durch ein gültiges ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das Attest muss dem Prüfungszentrum spätestens einen Tag vor der Prüfung im Original per Post übermittelt worden sein, um eine Erstattung zu erhalten.

 

Umbuchungs- und Rücktrittsbedingungen:

Umbuchung des Prüfungstermins (bis 21 Kalendertage vor dem Prüfungstermin): Eine einmalige Umbuchung einer Prüfung auf einer späteren Prüfung ist erstattet, es entstehen 50,00 € Umbuchungsgebühren

Rücktritt bis Anmeldeschluss (21 Kalendertage vor dem Prüfungstermin):
50,00 € Bearbeitungsgebühr

Rücktritt innerhalb von 21 Kalendertagen vor dem Prüfungstermin: Nach Anmeldeschluss ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht mehr möglich.
Die Prüfung muss in voller Höhe bezahlt werden.

Rücktritt am Prüfungstermin: Am Prüfungstag ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht mehr möglich. Die Prüfung muss in voller Höhe bezahlt werden.

Rücktritt im Krankheitsfall: Ein erstattungsfähiger Rücktritt vom Teilnahmevertrag ist nur bei einer Erkrankung des Teilnehmers (§ 626 Abs. I BGB) möglich. Eine Erkrankung des Teilnehmers stellt dann einen Rücktrittsgrund dar, wenn die Erkrankung die Prüfungsdurchführung zum vereinbarten Prüfungszeitraum unmöglich macht. Ausschließlich bei Vorlage eines ärztlichen Attests wird das Durchführungsentgelt zurückerstattet. Die Erkrankung muss der Schule vor Beginn der Prüfung bereits mitgeteilt worden sein, um eine Erstattung zu erhalten. Es fällt in diesem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € an. Die Erkrankung muss der Schule durch ein gültiges ärztliches Attest unmittelbar noch am Prüfungstag bzw. unverzüglich am nächsten Werktag eingereicht werden.

Mit dem an der Bestellfrist des Prüfungsanbieters orientierten Einkauf der Prüfung beim Prüfungsanbieter entfällt das Widerrufsrecht.